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Alle Infos zum Modellflugbetrieb


Die Bedingungen für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge wurden im Jahr 2019
durch die EU-Drohnenverordnung europaweit einheitlich geregelt. Von diesen Reglementierungen sind grundsätzlich auch die Betreiber von Flugmodellen betroffen.
Auf Grund ihres hohen Sicherheitsstandards können Modellflugverbände und deren Mitglieder jedoch von den strengen Drohnenvorschriften ausgenommen und über eine sogenannte Betriebsgenehmigung national reglementiert werden. Dies ermöglicht ihnen, ihrem Hobby so nachzugehen, wie sie es seit jeher gewohnt sind und sich an Regeln zu orientieren, die bekannte und erprobte Praxis sind und die jeder Modellflieger beachtet, verinnerlicht und anwendet.
Zur Beantragung dieser Betriebserlaubnis haben die Verbände die jeweiligen verbandsinternen Verfahren und Regeln niedergeschrieben, mit denen sie einen verantwortungsbewussten Modellflugbetrieb in ihrer Organisation sicherstellen wollen. Zusammen mit den einschlägigen Paragrafen der LuftVO bilden diese nun die Grundlage für den verbandsmäßigen Modellflugsport in Deutschland.

 

Der Leitfaden

Checkpunkt 1:
Ich setze mein Flugmodell so in Betrieb, dass niemand beeinträchtigt oder gefährdet
wird oder sich gestört fühlt. Das Überfliegen von Menschenansammlungen ist verboten.
Ein Anfliegen sowie ein tiefes Überfliegen von Personen und Tieren unter 25 m Höhe
über Grund ist nicht zulässig. Sofern diese Mindesthöhe unterschritten wird, ist ein seitlicher
Sicherheitsabstand zu unbeteiligten Personen von mindestens 25 m einzuhalten.
Menschenansammlungen überfliege ich nicht und halte einen seitlichen Sicherheitsabstand
von 50 m zu ihnen ein.

Checkpunkt 2:
Ich beachte die luftrechtlichen Bestimmungen und die örtliche Luftraumordnung,
insbesondere auch Gesetze und Verordnungen zum Schutz von Natur und Umwelt und
die in § 21h Abs. 3 LuftVO genannten geografischen Gebiete.

Checkpunkt 3:
Es werden keine vollständig autonomen Systemfunktionen verwendet. Der Fernpilot
muss jederzeit die Möglichkeit besitzen, in den Flug manuell einzugreifen bzw. den
autonomen Flug zu unterbrechen. Unterstützende Systeme wie Gyro/Kreisel oder RTH
(coming home) sind erlaubt und dienen der Sicherheit.

Checkpunkt 4:
Mir ist bewusst, dass personentragende Luftfahrzeuge grundsätzlich Vorrang haben. Ich
beobachte den Luftraum sorgfältig und weiche diesen bei Bedarf aus. Gegebenenfalls
setze ich zur sofortigen Landung an.

Checkpunkt 5:
Ich beachte die in der DSGVO (EU), sowie in § 20 der DMFV-Satzung geregelten, datenschutzrechtlichen
Bestimmungen und die damit verbundenen Persönlichkeitsrechte
Dritter. Dies gilt besonders für den Einsatz einer Kamera an meinem Flugmodell.

Checkpunkt 6:
Mein Flugmodell hat einen Verbrennungsmotor: Es darf nur in einer Entfernung von
mehr als 1,5 km von Wohngebieten eingesetzt werden. Geltende Lärmvorschriften sind
grundsätzlich einzuhalten.

Checkpunkt 7:
Ist mein Flugmodell schwerer als 1.000 g und wird außerhalb von Modellflugplätzen betrieben,
ist ein Versicherungsschutz in den DMFV-Tarifen Komfort, Premium oder Premium
Gold erforderlich. Mitglieder anderer Verbände, die unter der Betriebserlaubnis des
DMFV fliegen wollen, müssen einen gleichwertigen Versicherungsschutz nachweisen.

Checkpunkt 8:
Hat mein Flugmodell eine Gesamtmasse von mehr als 12 kg, so ist eine Aufstiegserlaubnis
bei der zuständigen Luftfahrtbehörde meines Bundeslandes einzuholen. Das ist auch
erforderlich, wenn mein Flugmodell mit einem Verbrennungsmotor ausgerüstet ist und
ich es näher als 1,5 km zu bewohntem Gebiet betreiben möchte.

Checkpunkt 9:
Ich achte stets darauf, mein Flugmodell immer in Sichtweite zu betreiben. Bis zu einer
Flughöhe von 30 Metern über Grund gilt ersatzweise auch der Einsatz einer Videobrille
(FPV) als Betrieb in Sichtweite. Dabei darf das Flugmodell nicht weiter entfernt geflogen
werden, als es in natürlicher Sichtweite ohne Videobrille (visuelles Ausgabegerät) sicher
gesteuert werden könnte. Oberhalb von 30 Metern bis 120 Meter sind FPV-Flüge nur
zulässig, wenn eine zweite Person den Steuerer auf Gefahren im Flugbetrieb hinweist
(Spotter).

Checkpunkt 10:
Ich nehme weder vor noch während des Betriebs meines Flugmodells Alkohol oder
sonstige psychoaktive Substanzen zu mir.

Checkpunkt 11:
Beim Einsatz meines Flugmodells auf einem fremden Grundstück ist der Grundstückseigentümer
oder Pächter vor der Nutzung des Grundstücks nach seinem Einverständnis
zu fragen. Die Einverständniserklärung kann auch mündlich erfolgen. Bei Wohngrundstücken
muss das Einverständnis auch vor einem Überflug eingeholt werden.

Checkpunkt 12:
Ich nutze mein Flugmodell nicht zu gewerblichen Zwecken, sondern ausschließlich
zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung. Der gewerbliche Betrieb von Flugmodellen
kann nicht nach den Verbandsbetriebsregeln durchgeführt werden.

Checkpunkt 13:
Für die Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge besteht eine EU-Registrierungspflicht. Die
Registrierung kann der DMFV für seine Mitglieder beim Luftfahrt-Bundesamt vornehmen.
Meine Registrierungsnummer (e-ID) bringe ich an geeigneter Stelle meines Flugmodells
an. Dazu kann auch das Batteriefach zählen, wenn es sich z. B. um ein Modell
eines im Original existierenden Luftfahrzeuges handelt und das Anbringen der Registrierungsnummer
das Gesamtbild des Modells stören würde. Sofern erforderlich, aktualisiere
ich meine Daten auf der Internetseite des LBA selbstständig.

Checkpunkt 14:
Wenn mein Flugmodell ein Gewicht von mehr als 2.000 g hat und/oder ich über 120 m
über Grund fliegen möchte, ist die Erlangung eines Kenntnisnachweises erforderlich.
Als DMFV-Mitglied kann ich diesen Kenntnisnachweis unter www.kenntnisnachweis.de
direkt über den Verband erlangen. Mitglieder von Verbänden anderer EU- und Nicht-
EU-Staaten sowie verbandslose Modellflieger, die im Rahmen der Betriebserlaubnis
des DMFV fliegen möchten, benötigen den DMFV-Kenntnisnachweis verpflichtend auch
beim Betrieb von Flugmodellen unter 2.000 g.

Checkpunkt 15:
Ich melde Unfälle und sicherheitsrelevante Ereignisse an den DMFV. Hierzu nutze ich die
Internet-Plattform „AIDA Datenbank Modellflug (Vorfall- und Unfalldatenbank für Luftsportgeräte
und Flugmodelle)“. Unfälle mit Personen- oder hohen Sachschäden melde
ich außerdem an die Polizei, sowie im Rahmen meiner Versicherungsmeldung an den
DMFV.

Checkpunkt 16:
Um meine Kenntnisse über den Modellflug, die jeweils geltenden luftrechtlichen Grundlagen,
sowie über den sicheren Betrieb von Flugmodellen zu erweitern oder aufzufrischen,
nehme ich regelmäßig an den Schulungen der DMFV-Akademie teil.

 


Für alle Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge besteht eine EU-Registrierungspflicht.


Hierzu zählen auch die Betreiber von Flugmodellen. Der DMFV und unser Verein weist Neumitglieder im Anmeldeprozess auf diese Registrierungspflicht
hin und bietet ihnen die Möglichkeit, sich in einem vereinfachten Verfahren direkt über ihren Verband in das Register des Luftfahrt-Bundesamtes
eintragen zu lassen. Nachdem der Datensatz für das neue Mitglied in der DMFV-Mitgliederdatenbank angelegt wurde, werden die für die Registrierung erforderlichen personenbezogenen Daten mit dessen Zustimmung an das LBA weitergeleitet. Die Registrierung des einzelnen Mitglieds durch den DMFV erfolgt nur initial. Eine eventuelle Aktualisierung der persönlichen Daten in der Datenbank des LBA nimmt jedes Mitglied in Eigenverantwortung selbst vor.
Die Registrierung über den DMFV kann nur für natürliche Personen und nicht für juristische Personen erfolgen. Für den Betrieb von im Vereinsbesitz befindlichen Flugmodellen erfolgt die Betreiberregistrierung beim LBA durch den Verein selbst. Gemäß EU-Durchführungsverordnung sind die DMFV-Mitglieder gehalten, ihre Registrierungsnummer (e-ID) an geeigneter Stelle an ihrem Flugmodell anzubringen. Zu den geeigneten Stellen kann hierbei auch das Batteriefach zählen, wenn es sich z. B. um ein Modell eines im Original existierenden Luftfahrzeuges handelt und das Anbringen der Registrierungsnummer das Gesamtbild des Modells stören würde.

 


 

Nach § 21f Abs. 2 LuftVO müssen alle Fernpiloten, die Flugmodelle mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm steuern oder eine Flughöhe von 120 m
überschreiten, über ausreichende Kenntnisse verfügen!

  • in der Anwendung und sicheren Steuerung der betriebenen Flugmodelle
  • den einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und
  • der örtlichen Luftraumordnung

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Mit der erteilten Betriebsgenehmigung nach Artikel 16 der DVO (EU) 2019/947 ist der DMFV e.V. beauftragt, die Bescheinigung (Kenntnisnachweis) über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulungsmaßnahme auszustellen. In einem Online-Schulungstool werden die luftrechtlichen Aspekte des Modellflugs vermittelt. Das Verständnis des vermittelten Wissens wird durch Kontrollfragen gewährleistet. Die erlangte Bescheinigung berechtigt deren Inhaber, ein Flugmodell über 2 kg Abflugmasse oder in einer Höhe von mehr als 120 m im Rahmen der Betriebsgenehmigung des DMFV zu steuern – auf und außerhalb von Modellfluggeländen und unabhängig davon, ob ein Flugleiter eingesetzt werden muss oder nicht. Der Kenntnisnachweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren ab Ausstellungsdatum.

 

 

 


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