Modellflugplatz weiterhin nicht nutzbar

flugplaetze

 

 

Ach nach der neuen Hygienschutzversordnung des Land Sachsen vom 15.02.2021 ist esweiterhin untersagt Sportanlagen zu nutzen. Da unser Modellflugplatz auch im rechtl. Sinne als Sportstätte gilt ist daher die Nutzung unseres Geländes für den Modellflug nicht gestattet.

Die Möglichkeit der Ausübung vom Individualsport außerhalb von Sportstätten, also außerhalb des Modellflugplates bleibt von diesen Regelungen unberührt. Somit kann der erlaubnissfreie Modellflug weiterhin außerhalb von Modellflugplätzen individuell und unter Beachtung der Hygieneschutzregeln betrieben werden!