Neue Aufstiegsgenehmigung

Durch eine neu erteilte unbefristete Luftaufstiegsgenehmigung vom 24.10.2012 wurde uns ein entsprechender Flugsektor zugeteilt der entsprechend von allen Mitglieder & Gastpiloten einzuhalten ist. Auch weiterhin ist das Überfliegen des Fürstenweges nicht zulässig. Die Karte des Flugsektors ist im internen Bereich zur Ansicht.