Jetzt dem Verein anschließen & auf Nummer sicher gehen

 

Seit 07.04.2017 gilt in Deutschland die neue Luftverkehrsordnung (LuftVo). In dieser sind auch viele Neuregelungen für den Modellflug enthalten.

Dementsprechend tritt ab 01.10.2017 die größte Änderung dazu in Kraft. Piloten benötigen dazu einen sogenannten Kenntnissnachweis falls Sie ein Modell über 2kg sowie über 100m Höhe steuern fliegen möchten. Multicopter (umgangssprachlich als Drohne bezeichnet) sind davon ebenfalls betroffen. Bei Ihnen ist jedoch eine maximale Flughöhe von 100m auch mit Kenntnissnachweis zulässig.

Wenn Ihr also bislang noch "Wildflieger" seit, keinen eigenen Verein angehört, oder auf Nummer sicher gehen wollt, so ist jetzt die beste Gelegenheit sich einem Modellflugverein wie dem unseren anzuschließen. Dort ist nämlich für alle Modellpiloten KEIN KENNTNISSNACHWEIS ERFORDERLICH sofern ein Flugleiter am Modellflugplatz eingeteilt ist. Dort kann dann auch mit Multicoptern höher als 100m geflogen werden.

 

 

Zu erwähnen sei das für ALLE FLUGGERÄTE unabhängig von Gewicht und Art des Fluggerätes eine VERSICHERUNGSPFLICHT besteht.

Das heißt auch ein "Spielzeug", wie Multicopter, Drohen & Co., aus dem Discounter was bislang im heimischen Garten betrieben wurde ist als Fluggerät einzustufen da der Gesetzgeber keinen Unterschied dazu deklariert, und unterliegt somit ach der Versicherungspflicht! Bitte liebe Eltern beachtet das für eure Kinder Zuhause!